Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Mitgliedschaft, CEO-Reisen und Beratungsleistungen.
Mitgliedschaft
Der BVAA unterscheidet zwei Arten der Mitgliedschaft: Ordentliche Mitglieder (Vollmitgliedschaft mit Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung) und Fördermitglieder (Basismitgliedschaft ohne Stimmrecht). Beide Mitgliedschaftsarten gewähren Zugang zu den Leistungen und dem Netzwerk des Verbandes.
Die genauen Beitragssätze finden Sie in unserer Beitragsordnung. Alle aufgeführten Beträge sind Nettobeträge. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Antragsannahme zzgl. USt. – in den Folgejahren jeweils im Januar.
Sie können Ihre Mitgliedschaft direkt über unser Online-Antragsformular beantragen oder den Antrag als PDF herunterladen und einreichen. Das Absenden des Formulars begründet noch keine Mitgliedschaft – über die Aufnahme entscheidet laut Satzung der Vorstand.
Als Mitglied profitieren Sie unter anderem von:
Kostenloser oder vergünstigter Teilnahme an CEO-Delegationsreisen (z. B. China, Dubai)
Zugang zu exklusiven Netzwerkveranstaltungen und Fachseminaren
Vergünstigter Teilnahme an Online-Kursen (z. B. UAE Business Academy)
Aktiver Teilnahme an Länderarbeitskreisen
Vergünstigter Auswandererberatung durch zugelassene Berater
Member-to-Member-Empfehlungen und exklusiven Angeboten im Netzwerk
Nutzung des BVAA als Gütesiegel für Ihre internationale Geschäftstätigkeit
„Member to Member" steht für das aktive gegenseitige Empfehlen von Leistungen und Gütern innerhalb des BVAA-Netzwerks. Mitglieder empfehlen sich gezielt und auf Augenhöhe – das Ergebnis ist nachhaltiger Umsatz durch echte unternehmerische Beziehungen, ohne künstliche Anreizsysteme.
CEO-Reisen & Veranstaltungen
Die Reisen richten sich an Unternehmer, CEOs und Führungskräfte, die konkrete internationale Geschäftsmöglichkeiten erschließen möchten. Im Fokus stehen keine touristischen Eindrücke, sondern vorqualifizierte Geschäftskontakte, hochrangige Netzwerktreffen und individuelle Gesprächstermine.
Für 2026 sind aktuell zwei Delegationsreisen geplant:
China-Reise: 11.–19. Mai 2026 – Fokus auf AI & Tech, Medizintechnik, Green Energy, Elektromobilität und exklusive Vertriebsrechte
Dubai & VAE-Reise: 4.–8. Dezember 2026 – Fokus auf Investitionen, Joint Ventures, Staatsfonds und Royal Family Access
Alle Preise sind Nettobeträge. Für die VAE-Reise gilt ein Early-Bird-Angebot (Emirates-Flug gratis für die ersten 5 Anmeldungen).
Die Anmeldung erfolgt über eine unverbindliche Interessenbekundung auf der jeweiligen Reiseseite. Diese setzt keinerlei Verpflichtung voraus. Anschließend kontaktieren wir Sie, besprechen das gemeinsame Vorgehen und übersenden weitere Informationen zu Ablauf und Kosten. Die verbindliche Anmeldung erfolgt erst danach.
Die genauen Leistungsumfänge entnehmen Sie bitte den jeweiligen Info-Broschüren, die Sie auf der CEO-Reisen-Seite herunterladen können. Bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an info@bv-aa.de.
Ja. Neben den Delegationsreisen organisiert der BVAA regelmäßig Seminare, Informationsveranstaltungen und exklusive Netzwerkformate in Deutschland und international. Ein aktuelles Beispiel ist das Seminar „Deutschland trifft Dubai" in Berlin. Alle Veranstaltungen finden Sie auf unserer Events-Seite.
Beratung & Auswanderung
Nein. Der BVAA e.V. übernimmt keinerlei eigene Rechts- oder Steuerberatung, sondern ist im Bereich der Unternehmensberatung tätig. Die Beratung in diesen Bereichen wird durch externe Rechtsanwälte und Steuerberater im Rahmen seiner Mitglieder ergänzt.
Der BVAA ist der Berufsverband der Auswandererberater in Deutschland. Auswandererberater unterstützen Privatpersonen und Unternehmen bei der Planung und Umsetzung eines Wohnsitzwechsels ins Ausland – von bürokratischen Fragen über Visa bis hin zu praktischen Alltagsthemen. Unsere Berater sind vom Bundesverwaltungsamt zugelassen und handeln rechtssicher und professionell.
Ja. BVAA-Mitglieder profitieren von vergünstigter Auswandererberatung durch unsere zugelassenen Berater sowie von exklusiven Member-to-Member-Angeboten wie Immobilienbewertung, internationaler Patentberatung, Firmengründungen im Ausland und internationalen Umzugsservices.
Der BVAA ist vor allem in den internationalen Wachstumsmärkten aktiv. Aktuelle Schwerpunkte sind die Vereinigten Arabischen Emirate (Dubai) und China. Darüber hinaus unterstützt der Verband seine Mitglieder bei Aktivitäten in weiteren internationalen Zielmärkten über seine Länderarbeitskreise und Partnernetzwerke.
Sie können uns jederzeit per E-Mail unter info@bv-aa.de kontaktieren oder unser Kontaktformular nutzen. Wir vermitteln Ihnen dann den passenden Ansprechpartner für Ihr Anliegen.
Verband & Allgemeines
Der Bundesverband Auswandererberatung und Außenwirtschaftsförderung e.V. (BVAA) ist ein unabhängiger deutscher Verband zur Förderung internationaler Mobilität, unternehmerischer Expansion und grenzüberschreitender wirtschaftlicher Zusammenarbeit. Er versteht sich als institutionelle Plattform an der Schnittstelle zwischen Unternehmen, internationalen Partnern und qualifizierten Beratern.
Ja. Der BVAA ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein (e.V.) und handelt vollständig unabhängig und neutral. Er ist nicht an einzelne Unternehmen, Parteien oder staatliche Institutionen gebunden und verfolgt ausschließlich die langfristigen Interessen seiner Mitglieder.
Alle wichtigen Dokumente sind öffentlich zugänglich:
Sie erreichen uns per E-Mail unter info@bv-aa.de oder über unser Kontaktformular. Unsere Bürozeiten sind Montag bis Donnerstag 09:00–18:00 Uhr und Freitag 09:00–14:00 Uhr.
Ja. Der BVAA betreibt eine exklusive Skool-Community sowie einen YouTube-Kanal mit Fachbeiträgen, Erfahrungsberichten und Einblicken aus unseren internationalen Aktivitäten. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Digital Platform-Seite.
Ihre Frage war nicht dabei?
Sprechen Sie uns direkt an – wir helfen Ihnen gerne weiter und finden die passende Lösung für Ihr Anliegen.