Auswandererberatung
Gemeinsame Standards - Starke Unterstützung
In Deutschland ist es verboten, Werbung für Auswanderung ins Ausland zu machen. Bis 1997 war es sogar strafbar, wenn man Deutsche bei der Auswanderung beraten oder unterstützt hat. Durch die Novellierung des Strafgesetzbuchs (StGB) im Rahmen des 6.StrafRRG wurde der entsprechende Paragraph im StGB gestrichen. Dafür wurde dann das Auswandererschutzgesetz (AuswSG) eingeführt, welches die Beratung im Bereich Auswanderung nun zwar ebenfalls grundsätzlich verbietet, es sei denn, dass man einen strengen Sachkundenachweis erbringen kann.
In Deutschland wird dies von der Deutschen Bundesverwaltung geprüft und im Falle der positiven Prüfung wird die offizielle Erlaubnis zur Auswandererberatung länderspezifisch erteilt. Allerdings scheint dies viele sog. "Berater" nicht viel zu kümmern. Entweder kennen Sie die Regelung nicht oder sie setzen sich darüber hinweg. Meist geht es in diesen Fällen um vermeintlich einfache Lösungen für komplizierte Probleme und das wirtschaftliche Interesse der "Berater" steht im Vordergrund - etwa durch horrende Gebühren für Firmengründungen.
Der BVAA kann nur dringend dazu raten, sich einem amtlich zertifizierten Berater zuzuwenden, wenn es darum geht, in ein neues Land aufzubrechen. Hierdurch werden Sie mit Sicherheit Ihre Zeit, Nerven und insbesondere Ihre finanziellen Mittel extrem schonen.
Der BVAA berät hier nicht selbst, sondern vermittelt Ihnen gern die in Deutschland zulassenen Berater. Aktuell sind in Deutschland für die folgenden Länder Berater durch die Deutsche Bundesverwaltung zugelassen:
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Australien
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Dänemark
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Kanada
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Malaysia
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Neuseeland
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Ozeanien
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Spanien
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Südafrika
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Thailand
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USA
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Vereinigte Arabische Emirate
Wir vermitteln aber nicht nur qualifizierte Berater, sondern wir unterstützen die Deutsche Bundesverwaltung aktiv dabei, ihre Prüfungsstandards zu evaluieren und durchzusetzen.
Sollten Sie selbst Interesse an der Arbeit eines Auswandererberaters haben, so nutzen die Gelegenheit, sich hier qualifiziert von unseren Experten schulen zu lassen. Lernen Sie in unseren "Schulungen zum Auswandererberater" die Abläufe und relevanten Paragrafen in Deutschland, aber auch in den jeweiligen Zielländern kennen, die notwendig sind, damit Sie adäquat beraten können. Denn diese Beratung ist sehr umfänglich: Angefangen bei Visa- und Zollregularien, über Arbeitsrecht, bis hin zu Versicherungen und Steuern werden Ihre Kunden sich auf Sie verlassen. Darauf müssen Sie vorbereitet sein!
Sollten Sie das Gefühl haben, dass Sie eine schlechte Beratung oder Fehlberatung bekommen haben - sogar Geld verloren haben, so zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir werden uns Ihren Fall gern genau anschauen und gemeinsam erörtern, was wir für Sie tun können.
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