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Werden Sie Teil unserer Community

Profitieren Sie von den Vorteilen als Mitglied unseres Verbands! 

Als Mitglied des BVAA e.V. können Sie von vielen Vorteilen profitieren - wie etwa:

  • Kostenlose oder verbilligte Teilnahme an unseren Unternehmerreisen, wie etwa unseren China Reisen.

  • Kostenlose oder verbilligte Teilnahme an unseren Vortrags- und Informationsveranstaltungen.

  • Verbilligte Teilnahme an unseren Online-Kursen, wie etwa der UAE Business Academy.

  • Teilnahme an unseren Länderarbeitskreisen.

  • Verbilligte Beratung unserer vom Bundesverwaltungsamt zugelassenen Auswandererberater.

  • Member4Member-Angebote: Besondere Angebote unserer Mitglieder für unsere Mitglieder, wie etwa aus den Bereichen Immobilienbewertung und -vermittlung, internationale Patentberatung, internationale Firmengründungen und vieles mehr...

  • Nutzen Sie den BVAA als Ihr Gütesiegel - eine Kooperation mit uns gibt Ihnen die Möglichkeit, den BVAA als Referenz zu nutzen.

  • Diese Vorteile sind nicht abschließend. Rufen oder schreiben Sie uns an - wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Mitgliedsantrag

Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft im

Bundesverband Auswandererberatung & Außenwirtschaftsförderung e.V. (BVAA e.V.).

Erläuterungen zur Mitgliedschaft

Einige Erläuterungen zur Mitgliedschaft (Auszug):

  • Vorbemerkung: Diese Erläuterungen sind nicht abschließend, sondern bildet nur Auszüge bzw. Erläuterungen zu unserer Satzung ab. 

  • Die wichtigsten Dokumente finden Sie hier: Unsere Satzung samt Anlagen (Beitragsordnung und Schiedsordnung), Datenschutzrichtlinien & Haftungsausschluss. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch, bevor Sie die Mitgliedschaft beantragen oder unsere Angebote nutzen.

  • Wir unterscheiden zwei Arten der Mitgliedschaft: Ordentliche Mitglieder (Vollmitgliedschaft) und Fördermitglieder (Basismitgliedschaft). Ordentliche Mitglieder haben einen anderen Status, wie etwa Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung.

  • Die Mitgliedschaft hat eine Mindestdauer von zwei Jahren. Im ersten Jahr wird der Jahresbeitrag anteilig nach dem Eintrittsdatum tagesgenau berechnet.

  • Die Rechnungsstellung erfolgt nach Antragsannahme bzw. in den Folgejahren im Januar eines jeden Jahres.

  • Das Absenden dieses Antragsformulars begründet noch keine Mitgliedschaft. Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet laut Satzung der Vorstand auf Basis der hier vorgelegten Informationen. Ein Vertragsverhältnis kommt erst nach Annahme des Mitgliedsantrags durch den BVAA e.V. zustande.

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